Kinder- und Jugendbeiräte (KJB/KiJuB) sind eine Form der Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen. Die Bildung von Kinder- und Jugendbeiräten ist in mehreren Ländern über Landesgesetze bzw. über das Ausführungsgesetz zum KJHG in der Bundesrepublik geregelt. Beteiligungsformen haben nach Verabschiedung des SGB VIII 1990/91 einen Aufschwung erfahren. Die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten ist den Kommunen selbst im eigenen Wirkungskreis überlassen.

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